Keine Grunderwerbssteuer

... für Bäume in Baumschulen oder forstwirtschaftlich genutzten Pflanzungen

Beim Kauf eines Grundstücks werden im Regelfall für den Käufer Grunderwerbssteuern fällig. Steht nun auf dem Grundstück ein Gebäude, so wird auch der Kaufpreis dieses Gebäudes mit einer Grunderwerbssteuer belegt. Wie stellt sich nun die Situation bzgl. der fälligen Grunderwerbssteuer dar, wenn auf dem Grundstück Bäume stehen, die später verkauft werden, wie dies zum Beispiel in Baumschulen, forstlich genutzten Pflanzungen oder in Weihnachtsbaumkulturen üblich ist?

Den PDF Artikel finden Sie HIER.

 
Ansicht des PDF Artikel Zusammenfassung von Marc Wilde
Voriger Beitrag Zurück zur Übersicht Nächster Beitrag