Der Einsatz einfacher Hilfsmittel als Bestandteil einer fachgerechten Baumkontrolle
Ausführende und gegebenenfalls deren Vorgesetzte (Sorgfaltspflicht) müssen sich der erheblichen Verantwortung bewusst sein, die mit der Tätigkeit der Baumkontrolle verbunden ist - eine Tätigkeit, die eine hinreichende Schulung (Bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster-Wolbeck, beträgt die Schulungsdauer zehn Tage) und das Ablegen einer entsprechenden Prüfung voraussetzt. Zu einer Schulung (Kursteilnahme) dürfen nur Personen angemeldet/zugelassen werden, die nachweislich über entsprechende fachliche Voraussetzungen verfügen. Wer sich beruflich bisher nur kurz oder nicht mit Bäumen beschäftigt hat, bietet die Voraussetzungen für eine Kursteilnahme nicht.
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