Baumkontrolle und Rechtsprechung

Der Einsatz einfacher Hilfsmittel als Bestandteil einer fachgerechten Baumkontrolle

Ausführende und gegebenenfalls deren Vorgesetzte (Sorgfaltspflicht) müssen sich der erheblichen Verantwortung bewusst sein, die mit der Tätigkeit der Baumkontrolle verbunden ist - eine Tätigkeit, die eine hinreichende Schulung (Bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster-Wolbeck, beträgt die Schulungsdauer zehn Tage) und das Ablegen einer entsprechenden Prüfung voraussetzt. Zu einer Schulung (Kursteilnahme) dürfen nur Personen angemeldet/zugelassen werden, die nachweislich über entsprechende fachliche Voraussetzungen verfügen. Wer sich beruflich bisher nur kurz oder nicht mit Bäumen beschäftigt hat, bietet die Voraussetzungen für eine Kursteilnahme nicht.

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